Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Todtnau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stadt.todtnau.de.

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a)    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

Bilder und Grafiken sind teilweise nicht mit Text versehen.
Die Überschriftenebenen entsprechen nicht der visuell angeordneten Inhaltsstruktur.
Das Minimum des Kontrastes ist unterschritten.
Die Untermenüpunkte des Hauptmenüs können nicht mit der Tastatur erreicht werden.
Verlinkungen sind teilweise nicht so beschrieben, dass daraus das sich öffnende Dateiformat hervorgeht.
Der Fokusrahmen ist im Nachrichten Karussell nicht immer sichtbar.
Die Hauptsprache ist programmtechnisch nicht korrekt angegeben.
Bei der Syntaxanalyse sind teilweise Fehler aufgetreten.
Es fehlen Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache.
Erklärungen in leichter Sprache sind nicht vorhanden.
Teilweise ist die Strukturebene von PDFs fehlerhaft.

3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.07.2023 erstellt.
Sie wurde aufgrund einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.07.2023 überprüft.

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

hauptamt@todtnau.de. Unter dieser e-mail Adresse werden Ihre Rückmeldungen bearbeitet.

5.    Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Todtnau wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtverwaltung Todtnau nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.