Nach § 3 VOB/A 2009 können Aufträge nach öffentlicher Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb und freihändig vergeben werden. Die Kriterien zur Auswahl des Vergabeverfahrens sind in § 3 VOB/A beschrieben. Nach § 20(3) VOB/A 2009 hat der Auftraggeber über die Vergabe eines Auftrages zu informieren, wenn: bei beschränkten Ausschreibungen, ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer bei freihändigen Vergabe der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.