Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Einschränkung des freien Betretungsrechts im Stadtwald Todtnau zum Schutz gefährdeter Wildtiere

Einschränkung des freien Betretungsrechts im Stadtwald Todtnau zum Schutz gefährdeter Wildtiere 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 das Betretungsrecht in Teilen des stadteigenen Waldes durch Sperrung nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz wie folgt eingeschränkt: 

  1. Das Betretungsrecht im Stadtwald Todtnau wird zum Schutz gefährdeter Tiere, insbesondere des Auerwildes, eingeschränkt. 
  2. Die Einschränkungen gilt für den Bereich Kapfenberg/Stübenwasen mit rund 404 ha. Betroffen sind die nachfolgenden Grundstücke oder Teilflächen der nachfolgenden Grundstücke633, 633/1, 891, 892 und 893 der Gemarkung Todtnauberg und 951, 1418, 1420/1, 1244 und 1245 der Gemarkung Todtnau sowie auf dem Flurstück 174/4 der Gemarkung Feldberg. Der Verlauf der Schutzgebietsfläche ist in der untenstehenden Karte gekennzeichnet. Die geplante Erweiterung kann dieser entnommen werden.
  3. Der Wald darf zum Zwecke der Erholung in der Zeit vom 01. November bis zum 15. Juli nur auf befestigten Wegen (Fahrwege), markierten Wanderwegen und markierten Loipen betreten werden. Insbesondere sind Variantenabfahrten mit Ski, Snowboard, Schneeschuhen, Tourenski oder Fahrrad untersagt.
  4. Ordnungswidrig nach § 83 Absatz 2 Nr. 2 Landeswaldgesetz in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Nr. 3 Landeswaldgesetzt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Sperrung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 2.500 €, in besonders schweren Fällen bis 10.000 € geahndet werden (§ 83 Absatz 4 Landeswaldgesetz). 
  5. Die Genehmigung der unteren Forstbehörde nach § 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz zu obigen Einschränkungen ist am 17.10.2024 erteilt worden. 

Rechtbehelf: 

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Todtnau mit Sitz in Todtnau, Rathausplatz 1, 79674 Todtnau eingelegt werden.

Todtnau, den 31.10.2024

Bürgermeisteramt:

Oliver W. Fiedel, Bürgermeister

Die Übersichtskarte finden Sie hier

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47 d Abs. 2 und 7 BIMSchG

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h kartiert. Die Stadt Todtnau ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der B 317 zwischen südlicher Gemarkungsgrenze und Einmündung L 126 von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Stufe 3 der Lärmaktionsplanung hat die Stadt Todtnau bereits einen vereinfachten Lärmaktionsplan erstellt und im Februar 2020 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan für die sog. Pflichtstrecke B 317 muss nun in Stufe 4 fortgeschrieben werden. Dies geschieht erneut im vereinfachten Verfahren.

Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Todtnau beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024 behandelt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belang erfolgte im Zeitraum vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024. Der Gemeinderat der Stadt Todtnau hat am 19. September 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans final beschlossen.

Oliver W. Fiedel, Bürgermeister
27.09.2024

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung "Grabenstraße" in Präg

Regierungspräsidium Freiburg informiert über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses 4 CLF Stübenwasen

Bekanntmachung
4-CLF Stübenwasenlift
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme

Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Stübenwasenlift GmbH & Co. KG mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.07.2024 - Az. RPF24 – 0513.2-107 – die 4er Ses-selbahn (4-CLF Stübenwasenlift) genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des fest-gestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar


von Dienstag, dem 20.08.2024
bis einschließlich Montag, dem 02.09.2024
im Rathaus Todtnau, Rathausplatz 1, 79674 Todtnau, Zimmer 1.7
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr,
Mittwoch von 13.30 bis 17.30 Uhr und
Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr
während der Öffnungszeiten

zur Einsicht aus. Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 20.08.2024 auch auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/unter der Rubrik „Seilbahnen“ eingesehen werden.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Diese können bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i. Br. anfordern.
Den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird der Planfeststellungsbeschluss durch Übersendung zugestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen verbleiben bei der Gemeinde, so dass die Einsichtnahme auch nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Auslegungs-frist möglich ist.
Diese Bekanntmachung kann auch auf rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

Todtnau, den 16.08.2024
Stadtverwaltung Todtnau
gez. Fiedel, Bürgermeister

 

 

Anwohnerversammlung Hohfelsstraße Muggenbrunn

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: 

Einladung zur Anwohnerversammlung Straßensanierungsmaßnahme Hohfelsstraße Muggenbrunn

 

 

Regierungspräsidium Freiburg legt Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ vom 22. Juli bis 16. September öffentlich aus

Der Text der öffentlichen Bekanntmachung kann hier nachgelsen werden.

Stellungnahmen können bis zum 16.09.2024 eingebracht werden.

 

 

Ausschreibung des Jahresprogramms 2025 - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Die Ausschreibung des Jahressprogramms 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) finden Sie hier.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee erhalten Sie hier.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Brühl" in Aftersteg

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Brühl" Aftersteg

Entwurf B-Plan "Brühl Aftersteg