Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h kartiert. Die Stadt Todtnau ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der B 317 zwischen südlicher Gemarkungsgrenze und Einmündung L 126 von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Stufe 3 der Lärmaktionsplanung hat die Stadt Todtnau bereits einen vereinfachten Lärmaktionsplan erstellt und im Februar 2020 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan für die sog. Pflichtstrecke B 317 muss nun in Stufe 4 fortgeschrieben werden. Dies geschieht erneut im vereinfachten Verfahren.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Todtnau beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024 behandelt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belang erfolgte im Zeitraum vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024. Der Gemeinderat der Stadt Todtnau hat am 19. September 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans final beschlossen.
Oliver W. Fiedel, Bürgermeister
27.09.2024