Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Öffentliche Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung “Grabenstraße” in Präg
Entwurf zur Ergänzungssatzung “Grabenstraße” Präg
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Öffentliche Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung “Grabenstraße” in Präg
Entwurf zur Ergänzungssatzung “Grabenstraße” Präg
Bekanntmachung
4-CLF Stübenwasenlift
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme
Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Stübenwasenlift GmbH & Co. KG mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.07.2024 - Az. RPF24 – 0513.2-107 – die 4er Ses-selbahn (4-CLF Stübenwasenlift) genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des fest-gestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar
von Dienstag, dem 20.08.2024
bis einschließlich Montag, dem 02.09.2024
im Rathaus Todtnau, Rathausplatz 1, 79674 Todtnau, Zimmer 1.7
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr,
Mittwoch von 13.30 bis 17.30 Uhr und
Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr
während der Öffnungszeiten
zur Einsicht aus. Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 20.08.2024 auch auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/unter der Rubrik „Seilbahnen“ eingesehen werden.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Diese können bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i. Br. anfordern.
Den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird der Planfeststellungsbeschluss durch Übersendung zugestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen verbleiben bei der Gemeinde, so dass die Einsichtnahme auch nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Auslegungs-frist möglich ist.
Diese Bekanntmachung kann auch auf rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.
Todtnau, den 16.08.2024
Stadtverwaltung Todtnau
gez. Fiedel, Bürgermeister
Der Text der öffentlichen Bekanntmachung kann hier nachgelsen werden.
Stellungnahmen können bis zum 16.09.2024 eingebracht werden.
Die Ausschreibung des Jahressprogramms 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) finden Sie hier.
Die Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee erhalten Sie hier.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
Öffentliche Bekanntmachung, Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Todtnau
Fortschreibung Lärmaktionsplan
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Brühl" Aftersteg
Entwurf B-Plan "Brühl Aftersteg