Infos und Ansprechpartner von A-Z

A

Abbruch von Gebäuden
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sarah Bauamt 07671/996-41 07671/996-37 sarah.maier@todtnau.de
Merz Klaus Bauamt 07671/996-40 07671/996-37 k.merz@todtnau.de
Abfallbeseitigung

Was entsorge ich wo? Entsorgen Sie Ihre Abfälle schnell und fachgerecht mithilfe des Abfall-ABC

www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/abfallabc

Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Abwasserbeseitigung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Christoph Bauamt 07671/996-42 07671/996-37 c.schaefer@todtnau.de
Abwassergebühren
Name Amt Tel Fax E-Mail
Energieversorgung Oberes Wiesental GmbH 07671/99996-66 info@eow-todtnau.de
Amtsblatt (Todtnauer Nachrichten)

Das Amtsblatt der Stadt Todtnau trägt den Namen "Todtnauer Nachrichten" und erscheint wöchentlich jeweils am Freitag. Kostenpflichtige Anzeigen sind direkt über die Druckerei zu schalten. Dafür ist  Annahmeschluss regelmäßig am Montag um 16 Uhr.

Alle redaktionellen Beiträge müssen bis Dienstag 12 Uhr bei einer der folgenden mail-Adressen eingegangen sein. Die Todtnauer Nachrichten können zu einem Preis von 36 € jährlich im Gemeindegebiet abonniert werden. Für auswärtige Zustellungen wird das entstandene Porto hinzugerechnet.

Die Sammlung der Amtsblätter finden Sie hier

Name Amt Tel Fax E-Mail
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Thoma Heike Hauptamt 07671/996-21 07671/996-821 h.thoma@todtnau.de
An-/Ab-/Ummeldungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Anmeldung zur Eheschließung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Auskunftssperre
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Ausländerangelegenheiten
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Auszug aus dem Gewerberegister
Name Amt Tel Fax E-Mail
Nicole Weidner Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de

B

Baugenehmigungsverfahren
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sarah Bauamt 07671/996-41 07671/996-37 sarah.maier@todtnau.de
Merz Klaus Bauamt 07671/996-40 07671/996-840 k.merz@todtnau.de
Baulastenverzeichnis
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sarah Bauamt 07671/996-41 07671/996-37 sarah.maier@todtnau.de
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de
Bebauungspläne

Die Bebauungspläne der Stadt Todtnau finden Sie auch im Geoportal unter

geoportal.regiodata-service.de/a/todtnau

Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiter.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sarah Bauamt 07671/996-41 07671/996-37 sarah.maier@todtnau.de
Merz Klaus Bauamt 07671/996-40 07671/996-37 k.merz@todtnau.de
Beglaubigungen von Kopien
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Beglaubigungen von Unterschriften
Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Hauptamt 07671/996-36 07671/996-821 g.asal@todtnau.de
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Bestattungswesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Blindenhilfe
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Bodenrichtwerte
Name Amt Tel Fax E-Mail
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de
Breitbandversorgung

Ziel des Landkreises Lörrach ist es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur herzustellen und bis 2030 jedes Haus im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Ausbau läuft in allen Raumschaften des Landkreises. Zahlreiche Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

 

Weitere Informationen siehe oben rechts unter "News".

Bürgerbroschüre

„Do isch jo alles drin“ - „Hier ist ja alles drin“, staunte eine Bürgerin beim Durchblättern der neu aufgelegten gemeinsamen Broschüre des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald und der Stadt Todtnau.

Diese ist sowohl für „Alteingesessene“ sowie für frisch Zugezogene ein interessantes Nachschlagewerk. Wer ist im Gemeinderat und Kreistag? Welche Unternehmen/Dienstleister gibt es bei uns? Wo ist der Kindergarten/wo ist die nächste Schule? Das und Vieles mehr beantwortet die neu aufgelegte Broschüre, die wiederum in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, der Stadt Todtnau und dem Infoprint Verlag Ralf Flückiger entstanden ist.

Die Broschüre zum online Blättern finden Sie hier

www.yumpu.com/de/document/read/62961933/schonau-todtnau

Viel Spaß beim Durchstöbern!!!

Name Amt Tel Fax E-Mail
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Bußgeldstelle
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de

D

Darlehen für Wohnungsbau und Modernisierungsmaßnahmen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sarah Bauamt 07671/996-41 07671/996-37 sarah.maier@todtnau.de
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de

E

Ehefähigkeitszeugnis
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Eheschließungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Eheurkunden
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Elterngeld
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Erschließungsbeiträge

Die Stadt Todtnau erhebt Erschließungsbeiträge für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze sowie für öffentliche zum Anbau bestimmte Wohnwege (= nicht befahrbare Wege). Die Höhe des Erschließungsbeitrags richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten. 5 % der Kosten trägt die Stadt Todtnau, 95 % die Eigentümer der erschlossenen, also in der Regel der angrenzenden Grundstücke. Erhoben wird der Erschließungsbeitrag nur für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße bzw. eines Weges. Endgültig hergestellt ist eine Erschließungsanlage erst dann, wenn sie nach einem Bebauungsplan oder einem Bauprogramm gebaut und mit allen erforderlichen Herstellungsmerkmalen (z.B. Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung usw.) versehen ist. Maßstab für die Beitragsveranlagung ist die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Diese drückt sich aus durch einen Nutzungsfaktor, abhängig von der zulässigen Geschosszahl. Aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt sich die Nutzungsfläche. Für ein Grundstück, auf dem z.B. ein eingeschossiges Haus zulässig ist, beträgt der Nutzungsfaktor 0,5 - für ein Grundstück mit dreigeschossiger Bebauung beträgt er 1,5. Die mögliche Nutzung eines Grundstücks ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan. Für ein Grundstück kann der Erschließungsbeitrag nur einmal erhoben werden. Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag kann die Stadt dann erheben, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Rechnungsamt 07671/996-30 07671/996-834
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de

F

Fahrpläne
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Fischereischeine
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Freiwillige Nachmittagsbetreuung Grundschule Todtnau

Wie später bei der Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental verpflichtender Ganztagsunterricht am Montag, Dienstag und Donnerstag stattfindet, wird in der Grundschule Todtnau paralell dazu eine freiwillige Betreuung angeboten. Die Kinder bekommen eine warme Mahlzeit in der Schulmensa und die Hausaufgaben werden erledigt. Die verbleibende Zeit bis 16 Uhr wird von der Betreuungskraft gestaltet.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Fremdenverkehrsbeitrag

Zur Förderung des Fremdenverkehrs sowie des Erholungs- und Kurbetriebs in Todtnau erhebt die Stadt einen Fremdenverkehrsbeitrag. Beitragspflichtig sind Gewerbebetriebe und Personen, die in der Stadt Todtnau aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile haben. Der Fremdenverkehrsbeitrag bemisst sich dabei insbesondere nach den Mehreinnahmen, die dem Beitragspflichtigen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr in der Stadt erwachsen. Diese Mehreinnahmen werden ermittelt aus den Reineinnahmen (= Jahresumsatz x Reingewinnsatz der Oberfinanzdirektion) multipliziert mit einem Vorteilsatz. Dieser drückt aus, welchen Vorteil die beitragspflichtige Person oder das Unternehmen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr hat. Der Vorteilsatz beträgt z.B. bei Hotels je nach Standort zwischen 75 % und 90 %, bei Reiseunternehmen 70 % und bei Zimmereien lediglich 15 %. Aus dem so ermittelten ""Messbetrag"" sind 7,5 % als Fremdenverkehrsbeitrag an die Stadt Todtnau zu zahlen, die damit ihre Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen finanziert. Von Privatzimmervermietern wird ein pauschales Übernachtungsgeld von 0,25 EUR je Übernachtung erhoben. Zum 01. Juli jeden Jahres erhebt die Stadt Vorausleistungen auf den voraussichtlich entstehenden Fremdenverkehrsbeitrag. Die Abrechnung erfolgt, sobald die Umsatzzahlen für das betreffende Haushaltsjahr vorliegen.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Schäfer Michael Rechnungsamt 0767199631 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Führerscheine
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Fundbüro
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

G

Gaststättenwesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Geburtenanmeldung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Geburtsurkunden
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Gestattung Ausschank
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Gewerbean-/-ab- und -ummeldungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben wird. Eine Steuerbefreiung besteht u.a. für verschiedene Betriebe der öffentlichen Hand und für Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie z. B. Ärzte und Rechtsanwälte sind grund-sätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.

Grundlage für den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides ist der einheitliche Steuermessbetrag. Dieser wird der Gemeinde vom Finanzamt im Messbescheid mitgeteilt und errechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz ergibt sich der Steuerbetrag.

Der Gemeinderat hat für die Stadt Todtnau ab dem Jahr 2017 den seit dem Jahr 2006 unveränderten Hebesatz von 340 % auf 360 % erhöht.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Der Steuerpflichtige hat diese am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten. Dies dient einerseits dazu, dass Nachzahlungszinsen auf Steuerforderungen großteils vermieden werden können und eine gleichmäßige Steuerbelastung für den Steuerpflichtigen erkennbar ist. Andererseits gewährleistet dies der Gemeinde einen regelmäßigen Zahlungseingang.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 0767199631 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Schäfer Michael Rechnungsamt 0767199631 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Gewerbeverein Treffpunkt Todtnau

Weiter zur www.treffpunkt-todtnau.de des Gewerbevereins Treffpunkt Todtnau e.V.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Bürgerservice 07671/996-536 07671/996-837 g.asal@todtnau.de
Grundbuchauszug/Grundbucheinsichtstelle

Wer einen beglaubigten oder unbeglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch benötigt, kann diesen bei Nachweis des berechtigten Interesses bei uns beantragen. Ein Antragsformular finden Sie hier.

Ebenso kann bei persönlicher Vorsprache Einsicht in ein elektronisches Grundbuch gewährt werden.

Antrag auf Grundbuchabschrift

Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Hauptamt 07671/996-36 07671/996-821 g.asal@todtnau.de
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Grundsicherung/Sozialhilfe
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, d. h. Steuergegenstände werden nach ihrem Wert oder Ertrag erfasst, ohne dass es dabei auf die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse des Eigentümers ankommt. Steuergegenstand ist jeder Grundbesitz, egal ob er bebaut oder unbebaut ist, ob er land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich genutzt wird oder ob er Wohnzwecken dient. 

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Diese Rechengröße wird von der Bewertungsstelle des Finanzamts festgesetzt. Durch Anwendung des vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzes auf den Messbetrag ergibt sich die jeweilige Grundsteuer. 

Der Hebesatz in Todtnau beträgt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 350 % und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) 400 %. 

Die Zahlungsweise der Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz geregelt. Dabei sind Grundsteuerbeträge unter einem Betrag von 15,00 EUR in einem Betrag zum 15.08. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Beträge zwischen 15,00 EUR und 30,00 EUR sind in je 2 gleichen Raten zum 15.05. und 15.08. des Kalenderjahres zu bezahlen. Beträge über 30,00 EUR sind in 4 Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Veranlagungsjahres fällig. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Rate zu bezahlen. Dies setzt jedoch einen schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Die Grundsteuer wird in diesem Fall in einer Rate zum 01.07. eines jeden Jahres angefordert. 

Bedingt durch die Einführung des Euro war es zweckmäßig, für das Veranlagungsjahr 2002 neue Grundsteuerbescheide zu erlassen. Dieser Grundsteuerbescheid war als Mehrjahresbescheid ausgestaltet. Die Fälligkeit der Raten für die Folgejahre ist darin ausgewiesen. Nur wenn sich Änderungen im Hebesatz oder bei der Bemessungsgrundlage ergeben wird ein neuer Mehrjahresbescheid erstellt. Ansonsten werden die Jahresbeträge durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Grossmann Kerstin Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 k.grossmann@todtnau.de
Schäfer Michael Rechnungsamt 0767199631 m.schaefer@todtnau.de
Gutachterausschuss
Name Amt Tel Fax E-Mail
Merz Klaus Bauamt 07671/996-40 07671/996-37 k.merz@todtnau.de
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de

H

Hallenvermietung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-852 n.weidner@todtnau.de
Haushaltsplan

Die Sammlung der Haushaltspläne finden Sie hier.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Weislogel Helena Rechnungsamt 07671/996-30 07671/996-834 h.weislogel@todtnau.de
Hundesteuer

Für jeden über drei Monate alten Hund ist Hundesteuer zu zahlen. Hundehalter sind deshalb verpflichtet, die Hundehaltung innerhalb eines Monats nach deren Beginn oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen.

 

Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Stadt Todtnau festgelegt. Zur Zeit beträgt die Steuer im Kalenderjahr für jeden Hund 100,00 EUR. Werden mehrere Hunde im Stadtgebiet gehalten, erhöht sich die Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Zweifache des Steuersatzes.

 

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse in Form einer Zwingersteuer erhoben. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Stadt anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. Die Zwingersteuer beträgt das dreifache des normalen Steuersatzes für bis zu 5 gehaltenen Hunde. Für jede weiteren 5 gehaltenen Hunde erhöht sich der Steuersatz jeweils um die Zwingersteuer.

 

Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, sind steuerbefreit. Auch Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, sind steuerbefreit.

 

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Böhler Dietmar Stadtkasse 07671/996-34 07671/996-834 d.boehler@todtnau.de

J

Jagdangelegenheiten
Name Amt Tel Fax E-Mail
Dutschke Georg Personalamt 07671/996-25 07671/996-823 g.dutschke@todtnau.de
Jahreskurkarte

Nähere Einzelheiten zur Jahreskurkarte entnehmen Sie folgendem Link.

Jahreskurkarte.pdf

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 0767199631 m.schaefer@todtnau.de
Jugendhilfe
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Jugendschutz
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de

K

Kinderbetreuung/ Tageseltern

Sie suchen Betreuung für Ihr Kind?

Qualifizierte Tageseltern betreuen Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson, beim Kind zuhause oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Der Kinderschutzbund Schopfheim informiert und berät Sie im persönlichen Gespräch, am Telefon und per Email.

 

Deutscher Kinderschutzbund

Ortsverband Schopfheim e.V.

Wehrer Str. 5 | 79650 Schopfheim

Tel 07622 639 29

info@kinderschutzbund-schopfheim.de

www.kinderschutzbund-schopfheim.de

 

Geschäftszeiten Mo – Fr von 9 – 12 Uhr und nach Vereinbarung

Name Amt Tel Fax E-Mail
Deutscher Kinderschutzbund 07622 639 29 info@kinderschutzbund-schopfheim.de
Kinderferienbetreuung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Hauptamt 07671/996-36 07671/996-836 g.asal@todtnau.de
Kindergärten
Name Amt Tel Fax E-Mail
Gerhard Asal Hauptamt 07671/996-36 g.asal@todtnau.de
Kirchenaustritt
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Kurtaxeabrechnung

Die Stadt Todtnau erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der Kur- und Erholungseinrichtungen und für zu Kur- und Erholungszwecke durchgeführte Veranstaltungen eine Kurtaxe.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kurtaxesatzung der Stadt Todtnau.

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe

 

Die näheren Einzelheiten zur Jahreskurkarte entnehmen Sie folgendem Link.

Jahreskurkarte

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de

L

Landesfamilienpass
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Landwirtschaftliche Angelegenheiten
Name Amt Tel Fax E-Mail
Dutschke Georg Personalamt 07671/996-25 07671/996-823 g.dutschke@todtnau.de
Lärmbekämpfung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Lastenausgleich
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Lebensbescheinigung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

M

Marktwesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Meldebescheinigung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Müllgebühren

Für die Müllgebühren ist die Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach zuständig.

 

Infos finden Sie unter folgendem Link:

www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/gebuehren

Müllsäcke
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

N

Nachlassangelegenheiten

Nachlassangelegenheiten regelt das Amtsgericht in Bad Säckingen

 

amtsgericht-bad-saeckingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Nachlassgeri

Namensänderungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Naturschutz
Name Amt Tel Fax E-Mail
Dutschke Georg Personalamt 07671/996-25 07671/996-823 g.dutschke@todtnau.de

Ö

Öffentlichkeitsarbeit
Name Amt Tel Fax E-Mail
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de

O

P

Pachtwesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Klein Saskia Bauamt 07671/996-45 07671/996-37 s.klein@todtnau.de
Passwesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-851 s.maier@todtnau.de
Personalausweis
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-852 n.weidner@todtnau.de
Personenstandsurkunden
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Plakatierung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Polizeiliche Führungszeugnisse
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de

R

Rechenschaftsbericht

Die Sammlung der Rechenschaftsberichte finden Sie hier.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Klauser Andreas Rechnungsamt 07671/996-30 07671/996-834 a.klauser@todtnau.de
Reisepass
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Rentenanträge
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Rundfunkgebührenbefreiung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

S

Schwerbehindertenausweise
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
SEPA Lastschriftmandat
Name Amt Tel Fax E-Mail
Böhler Dietmar Stadtkasse 07671/996-34 07671/996-834 d.boehler@todtnau.de
Frank Karin Stadtkasse 07671/994-35 07671/996-834 k.frank@todtnau.de
Sozialhilfe
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Spendenbescheinigungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Böhler Dietmar Stadtkasse 07671/996-34 07671/996-834 d.boehler@todtnau.de
Frank Karin Stadtkasse 07671/994-35 07671/996-834 k.frank@todtnau.de
Sperrmüll

Anmeldung von Sperrmüll direkt online bei der Abfallwirtschaft Lörrach unter folgendem Link

www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/sperrmuell-altholz-anmelden

Sperrzeitverkürzung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Sportanlagen (Verwaltung)
Name Amt Tel Fax E-Mail
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de
Staatsangehörigkeitsausweise
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Sterbefallanzeigen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Sterbeurkunden
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Straßenbeleuchtung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de

Ü

Übermittlungssperre zu Alters- und Ehejubiläen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

U

Unterhaltssicherung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-852 n.weidner@todtnau.de
Unterschriftsbeglaubigungen

Bei der öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung wird in Baden-Württemberg vom Ratschreiber oder Notar die Unterschrift unter ein Schriftstück als eigenhändig in dessen Gegenwart vollzogen amtlich beglaubigt. Gerne können Sie hierfür einen Termin mit uns vereinbaren.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Hauptamt 07671/996-36 07671/996-821 g.asal@todtnau.de
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de

V

Vaterschaftsanerkennungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Vereinsregister

Für eingetragene Vereine mit Sitz in Todtnau ist für Eintragungen in das Vereinsregister das Amtsgericht Freiburg zuständig. Die Anmeldungen zum Registergericht (Erstanmeldung, Änderungen der Satzung, Änderungen in der Vorstandschaft) bedürfen der öffentlichen Unterschriftsbeglaubigung. Gerne informieren wir über die einzureichenden Unterlagen und reichen nach erfolgter Beglaubigung die Anmeldung an das Vereinsregister weiter. Für gemeinnützige Verein besteht für die Beglaubigung als auch für die Eintragung im Vereinsregister jeweils Gebührenbefreiung.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Asal Gerhard Hauptamt 07671/996-36 07671/996-821 g.asal@todtnau.de
Keller Hugo Hauptamt 07671/996-22 07671/996-821 h.keller@todtnau.de
Vergnügungssteuer

Die Stadt Todtnau erhebt eine Vergnügungssteuer. Dieser unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und sonstige Unterhaltungsgeräte in Gaststätten, Spielhallen und anderen öffentlich zugänglichen Orten. Auch für Musikboxen in diesen Räumen wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Steuerschuldner ist der Aufsteller der Geräte. Wird ein steuerpflichtiges Gerät aufgestellt, so haben dies sowohl der Aufsteller als auch der Inhaber des benutzten Raumes, also z.B. der Gastwirt, der Stadt zu melden. Die Vergnügungssteuer wird für das Rechnungsjahr festgesetzt und zu je einem Viertel zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Besteht die Steuerpflicht nicht für ein ganzes Kalenderjahr, so wird die Steuer pro angefangenen Monat berechnet. Zur Zeit beträgt die Vergnügungssteuer je angefangenen Monat 25,00 EUR für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und 80,00 EUR für Geräte mit Gewinnmöglichkeit. Für Geräte in Spielhallen beträgt die Vergnügungssteuer das Doppelte dieser Steuersätze. Musikautomaten werden mit 15,00 EUR je angefangenen Monat besteuert. 

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Verlässliche Grundschule
Name Amt Tel Fax E-Mail
Mittmann Robin Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 r.mittmann@todtnau.de
Versammlungs- und Vereinswesen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-850 n.weidner@todtnau.de
Versicherungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Thoma Heike Hauptamt 07671/996-21 07671/996-821 h.thoma@todtnau.de

W

Waffenangelegenheiten

Waffenangelegenheiten regelt das Landratsamt Lörrach

www.loerrach-landkreis.de/Dienstleistung

Wählbarkeitsbescheinigungen
Name Amt Tel Fax E-Mail
Weidner Nicole Bürgerservice 07671/996-52 07671/996-852 n.weidner@todtnau.de
Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge

Für die Herstellung ihrer Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen erhebt die Stadt Todtnau Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge. Erhoben werden diese Beiträge in der Regel dann, wenn ein Grundstück erstmals die Möglichkeit zum Anschluss an diese Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadt erhält oder wenn ein Grundstück, das bisher nicht bebaubar war (z.B. Außenbereichsgrundstück), zu Bauland wird. Maßstab für die Beitragserhebung ist die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Diese drückt sich aus durch einen Nutzungsfaktor, abhängig von der zulässigen Geschosszahl. Aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor ergibt sich die Nutzungsfläche. Für ein Grundstück, auf dem ein z.B. eingeschossiges Haus zulässig ist, beträgt der Nutzungsfaktor 0,5 - für ein Grundstück mit dreigeschossiger Bebauung beträgt er 1,5. Die Nutzung eines Grundstücks ergibt sich in der Regel aus dem Bebauungsplan. Für ein Grundstück können der Wasserversorgungs- und der Abwasserbeitrag nur einmal erhoben werden. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt zur Zeit 5,11 EUR je qm Nutzungsfläche. Der Abwasserbeitrag beträgt zur Zeit 4,05 EUR je qm Nutzungsfläche. 

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de
Wildtiere
Name Amt Tel Fax E-Mail
Dutschke Georg Personalamt 07671/996-25 07671/996-823 g.dutschke@todtnau.de
Winterdienst
Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Christoph Bauamt 07671/996-42 07671/996-37 c.schaefer@todtnau.de
Wohnberechtigungsbescheinigung
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Wohngeld
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de
Wohnungsmarkt
Name Amt Tel Fax E-Mail
Maier Sonja Bürgerservice 07671/996-51 07671/996-850 s.maier@todtnau.de

Z

Zinszuschüsse und Darlehen für den Wohnungsbau
Name Amt Tel Fax E-Mail
Zimmermann Ivan Bauamt 07671/996-43 07671/996-37 i.zimmermann@todtnau.de
Zivil- und Katastrophenschutz
Name Amt Tel Fax E-Mail
Lorenz Tanja Bürgerservice 07671/996-50 07671/996-850 t.lorenz@todtnau.de
Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Todtnau erhebt eine Steuer auf Zweitwohnungen. Steuergegenstand ist dabei jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Erholungszwecken, zu Zwecken der Berufsausübung oder der Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs innehat. Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Zweitwohnung berechnet. Sie ist gestaffelt und beträgt derzeit bei einem Mietaufwand bis zu 1.800 EUR pro Jahr 280 EUR, bei über 1.800 EUR bis zu 3.600 EUR pro Jahr 560 EUR, bei über 3.600 EUR bis zu 5.400 EUR pro Jahr 840 EUR und bei über 5.400 EUR pro Jahr 1.120 EUR.

Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar. Bei Wohnungen, die erst im Lauf des Jahres steuerpflichtig werden, entsteht die Steuerschuld jeweils zum nächstfolgenden Kalendervierteljahr. Dasselbe gilt für das Ende der Steuerpflicht. Die Steuerpflicht ist der Stadtverwaltung innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Für eigengenutzte, ungenutzte oder unentgeltlich überlassene Zweitwohnungen gelten für die Ermittlung des jährlichen Mietaufwands Sonderbestimmungen. Ebenso gibt es Sonderregelungen für Zweitwohnungen, die vertraglich an Vermietungsagenturen oder Hotelbetriebe zur Weitervermietung überlassen werden.

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Todtnau.

Name Amt Tel Fax E-Mail
Schäfer Michael Rechnungsamt 07671/996-31 07671/996-834 m.schaefer@todtnau.de