Schauinslandstrecke (L 124) wird gesperrt

Schauinslandstrecke (L 124) wird gesperrt

Regierungspräsidium saniert Landesstraße zwischen Bohrer (Horben, Breisgau-Hochschwarzwald) und Abzweigung zum Gießhübel

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, wird die Landesstraße 124 (L 124) zwischen der Abzweigung am Bohrer (Horben) bis zur Abzweigung zum Gießhübel auf einer Länge von rund acht Kilometer saniert. Die Strecke muss wegen der Bauarbeiten von Montag, 9. September, bis einschließlich Mittwoch, 18. September, voll gesperrt werden. Der Verkehr wird über Kirchzarten und den Notschrei umgeleitet.

Die Holzschlägermatte ist ab Donnerstag, 19. September, bis zum geplanten Bauende am Freitag, 4. Oktober, vom Schauinsland kommend erreichbar, ab Samstag, 28. September auch von Freiburg. Die Landesstraße wird dann zwischen Bohrer und Holzschlägermatte zur Einbahnstraße. Von der Holzschlägermatte kann man dann also nicht bergab nach Freiburg fahren. Wegen der Bauarbeiten wird der Einmündungsbereich am Bohrer ab Montag, 30. September, per Ampel geregelt. Die Kreuzung bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.

Das RP weist darauf hin, dass die Sperrungen auch für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten. Erneuert werden sowohl die Fahrbahndecke als auch die Leitplanken. Die Stadt Freiburg wird in diesem Zuge Sanierungsarbeiten an den Leitplanken im oberen Straßenabschnitt bis zur Bergstation durchführen, hier kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Landratsamt Lörrach: Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab 14.08.2024 untersagt


 Verlängerung des Entnahmeverbots für Wasser aus Oberflächengewässern vorerst bis 9. Oktober 

Aufgrund noch immer kritischer Wasserstände im Landkreis Lörrach bleibt es auch weiterhin verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für Bewässerungs- oder Beregnungszwecke zu entnehmen. Das seit dem 15. August bestehende Verbot wird vorerst bis zum 9. Oktober verlängert. 

Das Verbot gilt weiterhin für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. 

Die Einschränkungen betreffen die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Somit ist das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, auch weiterhin untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben hiervon unberührt. Auch für die Viehtränke gelten keine neuen Einschränkungen. 

Diese Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, basiert auf den immer noch sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Pegelstände waren in den letzten Wochen extrem niedrig und haben sich durch die Regenfälle in den letzten Tagen und Nächten nicht wesentlich erholt. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig. Zwar wird in der nächsten Zeit für einzelne Tage nochmals ergiebiger Regenfall erwartet, der die Pegel kurzfristig ansteigen lassen wird – dieser Effekt wird jedoch voraussichtlich nur für drei bis vier Tage anhalten und die Pegelstände danach wieder abfallen. Danach werden wenig Niederschlag und somit sehr niedrige Pegelstände erwartet. Je nach Entwicklung des Wetters kann die Allgemeinverfügung nochmals verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. 

Die neue Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen

 

Tanja Lorenz ist neue Hauptamtsleiterin der Stadt Todtnau

Seit Bestehen der Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachwirtin am 22.07.2024 ist Tanja Lorenz die neue Hauptamtsleiterin der Stadt Todtnau. Bürgermeister Oliver W. Fiedel überreichte ihr zum Amtsantritt einen bunten Blumenstrauß und wünschte ihr viel Spaß bei ihrer neuen, verantwortungsvollen Arbeit. Die 47-Jährige Verwaltungsfachwirtin löst damit Vorgänger Hugo Keller ab, der die Stelle nun 20 Jahre innehatte. Der Stadtamtsrat wird aber noch einige Zeit unterstützend im Hauptamt mitwirken, bevor er endgültig in Pension gehen wird.    


Tanja Lorenz schloss jüngst ihren Lehrgang zur Verwaltungsfachwirtin, der sie für dieses Amt befähigt, an der Verwaltungsschule in Freiburg mit einem sehr guten Ergebnis erfolgreich ab und wird nun für die umfangreichen Tätigkeiten des Hauptamtes verantwortlich sein. Das Rathaus Todtnau kennt Tanja Lorenz seit nunmehr vier Jahren, wo sie zuvor im Bürgerservice in leitender Funktion arbeitete.  

 

Die Stadt Todtnau wünscht ihrer neuen Hauptamtsleiterin für die bevorstehende Zeit und für die meist herausfordernden Tätigkeiten alles Gute und Allzeit ein glückliches Händchen.

Sperrung Hasenhornturm

Der beliebte Hasenhorn-Aussichtsturm auf dem Todtnauer Hausberg muss leider ab Montag, 05.08.2024, für Besucher auf unbestimmte Zeit gesperrt werden. Ein Zugang zur Turmaussichtsplattform ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Nach nunmehr 15 Jahren befindet sich der Turm in nicht tragfähigem Zustand. Zur Wahrung Ihrer Sicherheit bitten wir um Beachtung. Das widerrechtliche Betreten ist verboten. 

Fassadenbeleuchtung Dunkle Nacht - Zum Schutz nachtaktiver Tiere

Interkommunale Planung eines Windenergieparks

Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Utzenfeld und Wieden plant die Stadt Todtnau die Errichtung eines Windenergieparks. Hierzu fand am 19.03.2024  eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Hier finden Sie

a) die Präsentation der Veranstaltung

b) das Protokoll mit den beantworteten Fragen.

Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“

Die Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, die Städte Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental, der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und die Stadt Lörrach haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Lörrach eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 05.07.2023 abgeschlossen.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 23.08.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Vereinbarung und die Genehmigung werden jetzt in den beteiligten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der letzten Bekanntmachung tritt die Vereinbarung in Kraft.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Lörrach ist ab dem

  • 01.01.2024 für die Gemeinden Kleines Wiesental, Inzlingen und Steinen
  • 01.07.2024 für die Gemeinden Maulburg, Hausen, Hasel und die Stadt Schopfheim und
  • 01.01.2025 für die Gemeinde Häg-Ehrsberg, die Städte Todtnau und Zell im Wiesental sowie den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wert-ermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07621/415-454 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@loerrach.de. Die Postadresse lautet: Stadt Lörrach, Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen, Luisenstraße 16, 79541 Lörrach.

Wolfgang Sach

Leiter der Geschäftsstelle des   
Gutachterausschusses Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen

Bodenrichtwert für die Grundsteuer B

Hier gelangen Sie auf BORIS BW zur Ermittlung ihres Bodenrichtwertes

Radonvorsorgegebiet

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) hat per Allgemeinverfügung das Gemeindegebiet von Todtnau zum "Radonversorgegebiet" festgelegt.

Umbau Alten-und Pflegeheim Todtnau

Anbei die Pläne für den Umbau des Alten- und Plegeheim Todtnau.

Ansicht Ost-Süd

Ansicht West-Nord

Ansicht Schnitt

Breitband Ausbau

Den aktuellen Stand zum Ausbau der Breitbandversorgung im gesamten Landkreis finden Sie hier

Ziel des Landkreises Lörrach ist es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur herzustellen und bis 2030 jedes Haus im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Ausbau läuft in allen Raumschaften des Landkreises. Zahlreiche Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

Webseite des Zweckverbands:

 

Karte der Ausbaugebiete mit Zeitplänen für den gesamten Landkreis:

 

 

Informationsfilm „Warum Glasfaser?“

www.youtube.com/watch?v=0rBBqND8ptA

 

Interne Hausverkabelung

Für die Nutzung eines Glasfaser-Hausanschlusses muss die Verkabelung im Haus kompatibel sein. Stiegeler unterstützt Sie in der Planung, für die Umsetzung ist ein Elektriker zu beauftragen.

Broschüre interne Hausverkabelung

https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Glasfaser-Broschuere_Hausverkabelung_lowRes.pdf

 

Geschulte Elektriker

www.stiegeler.com/hilfe-service/hausverkabelung

 

 

Netzbetreiber und Diensteanbieter:

Stiegeler:
Kundenberatung: Tel.: +49 7673 88899-24

Webseite: https://stiegeler.com/glasfaserloerrach/
E-Mail: info@stiegeler.com

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PŸUR:
Hotline: Tel.: 030 25 777 499 (Montag bis Freitag, 8 – 17 Uhr)
E-Mail: kundenservice@glasfaser-im-landkreis-loerrach.de
Webseite: www.pyur.com/loerrach