Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

Landratsamt reagiert auf niedrige Pegelstände

Landkreis Lörrach. Auf Grund niedriger Pegelstände darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr für Bewässerung oder Beregnung aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden, ausgenommen ist der Rhein. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 19. September. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Lörrach am Dienstag 22.08.2023 erlassen. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung oder Erweiterung des Verbots vorgesehen.

Das Verbot gilt für den Gemeingebrauch. Das Schöpfen von Oberflächenwasser für den eigenen Bedarf, wie zur Bewässerung von Gärten, ist somit untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. So gilt das Entnahmeverbot nicht für das Tränken von Vieh.

Das Landratsamt reagiert mit dieser Maßnahme auf die zum Teil sehr niedrigen Wasserstände, vor allem in Bächen und Flüssen. Ein wesentlicher Grund für die niedrigen Pegelstände ist die aktuelle niederschlagsfreie Hitzewelle. Kurzzeitig auftretende Gewitter, Starkregenereignisse und Niederschläge, wie sie beispielsweise für das Wochenende angesagt sind, werden voraussichtlich zu keiner Entspannung der Niedrigwassersituation führen. Zudem ist auch der Grundwasservorrat, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der letzten Jahre unterdurchschnittlich niedrig.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

 

Ergebnisse Bürgermeisterwahl am 09.07.2023

Hier finden Sie die Ergenisse der Bürgermeisterwahl vom 09.07.2023 aufgeteilt nach Wahlbezirken und den Stimmen aller zusätzlich gewählten Personen.

Zur Ergebnistabelle

Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“

Die Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, die Städte Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental, der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und die Stadt Lörrach haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Lörrach eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 05.07.2023 abgeschlossen.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 23.08.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Vereinbarung und die Genehmigung werden jetzt in den beteiligten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der letzten Bekanntmachung tritt die Vereinbarung in Kraft.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Lörrach ist ab dem

  • 01.01.2024 für die Gemeinden Kleines Wiesental, Inzlingen und Steinen
  • 01.07.2024 für die Gemeinden Maulburg, Hausen, Hasel und die Stadt Schopfheim und
  • 01.01.2025 für die Gemeinde Häg-Ehrsberg, die Städte Todtnau und Zell im Wiesental sowie den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wert-ermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07621/415-454 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@loerrach.de. Die Postadresse lautet: Stadt Lörrach, Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen, Luisenstraße 16, 79541 Lörrach.

Wolfgang Sach

Leiter der Geschäftsstelle des   
Gutachterausschusses Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen

Bodenrichtwert für die Grundsteuer B

Hier gelangen Sie auf BORIS BW zur Ermittlung ihres Bodenrichtwertes

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
(ELR) - Jetzt bewerben!

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. In den letzten Jahren hat der gesamte Landkreis Lörrach erfolgreich Anträge über die Städte und Gemeinden stellen können. So konnten im vergangenen Jahr insgesamt 34 Anträge mit einer Fördersumme von etwa 2.350.000 € im Landkreis Lörrach gefördert werden. Davon können auch Sie mit Ihrem Projekt profitieren!

Ziel der Förderung sind der Erhalt und die Stärkung der Ortskerne einschließlich Siedlungsgebiete der 60er Jahre im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, Leerstand und Baulücken schließen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Ein Förderschwerpunkt im ELR bildet der Bereich Wohnen, hier können bis zu 35% Förderung erhalten werden.

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informationen sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr.de abzurufen.

Bei Fragen stehen Ihnen das Landratsamt Lörrach sowie die Stadt Todtnau gerne zur Verfügung.

Landratsamt Lörrach
Martina Hinrichs
Tel.: 07621 410-3010
martina.hinrichs@loerrach-landkreis.de

Stadt Todtnau
Sarah Maier / Klaus Merz
Tel.: 07671 996-41 oder 40
sarah.maier@todtnau.de oder k.merz@todtnau.de

Bitten senden Sie die vollständigen, unterschriebenen Unterlagen in 1-facher Ausfertigung bis zum 07.08.2023 der Stadt Todtnau zu. Ihre Unterlagen werden im Anschluss digitalisiert und bei der entsprechenden Plattform hochgeladen.

Radonvorsorgegebiet

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) hat per Allgemeinverfügung das Gemeindegebiet von Todtnau zum "Radonversorgegebiet" festgelegt.

Sperrung der Waldwege durch Breitbandarbeiten

Die Stadt Todtnau und der Forstbezirk Todtnau informieren über die Sperrung der Waldwege durch Breitbandarbeiten.

Die Stadt Todtnau lässt den Umsetzer am Hasenhorn ans Breitband anschließen. Die dafür benötigten Leitungen werden über die Waldwege verlegt.
Für den Zeitraum der Arbeiten werden der Bernauerkreuzweg sowie der Hasenhornweg gesperrt.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich vom 19.06.2023 bis zum 01.08.2023. Bitte meiden Sie die Bereiche während den Arbeiten, respektieren Sie die Absperrung zur Ihrer
eigenen Sicherheit und informieren Sie Ihre Feriengäste über die entsprechenden Einschränkungen.

Umbau Alten-und Pflegeheim Todtnau

Anbei die Pläne für den Umbau des Alten- und Plegeheim Todtnau.

Ansicht Ost-Süd

Ansicht West-Nord

Ansicht Schnitt

Breitband Ausbau

Den aktuellen Stand zum Ausbau der Breitbandversorgung im gesamten Landkreis finden Sie hier

Ziel des Landkreises Lörrach ist es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur herzustellen und bis 2030 jedes Haus im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Ausbau läuft in allen Raumschaften des Landkreises. Zahlreiche Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

Webseite des Zweckverbands:

 

Karte der Ausbaugebiete mit Zeitplänen für den gesamten Landkreis:

 

 

Informationsfilm „Warum Glasfaser?“

www.youtube.com/watch?v=0rBBqND8ptA

 

Interne Hausverkabelung

Für die Nutzung eines Glasfaser-Hausanschlusses muss die Verkabelung im Haus kompatibel sein. Stiegeler unterstützt Sie in der Planung, für die Umsetzung ist ein Elektriker zu beauftragen.

Broschüre interne Hausverkabelung

https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Glasfaser-Broschuere_Hausverkabelung_lowRes.pdf

 

Geschulte Elektriker

www.stiegeler.com/hilfe-service/hausverkabelung

 

 

Netzbetreiber und Diensteanbieter:

Stiegeler:
Kundenberatung: Tel.: +49 7673 88899-24

Webseite: https://stiegeler.com/glasfaserloerrach/
E-Mail: info@stiegeler.com

___________________________________________________________________

PŸUR:
Hotline: Tel.: 030 25 777 499 (Montag bis Freitag, 8 – 17 Uhr)
E-Mail: kundenservice@glasfaser-im-landkreis-loerrach.de
Webseite: www.pyur.com/loerrach