Weiteres Vorgehen beim Thema Windkraft

Ein möglicher Windpark auf der Lailehöhe beschäftigt unsere Gemeinde bereits seit einigen Jahren. In den Tagesordnungen unseres Gemeinderats stand das Thema mehrfach öffentlich auf der Agenda und der Projektierer Badenova hat letztes Jahr in einer Informationsveranstaltung über sein Angebot an die Gemeinden informiert. Die Gemeinderäte stehen vor der Frage, ob sie gemeindeeigene Flächen für die Windkraft verpachten. Auf dem Weg der Entscheidungsfindung unterstützt das Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) die Gemeinden mit Dialog- und Informationsveranstaltungen. 

Um die Gemeinderäte in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen haben die Bürgermeister, unterstützt vom FED, am 23. Mai 2025 im Kurhaus Todtnauberg eine interkommunale Klausurtagung zum Thema Windkraft auf der Lailehöhe veranstaltet. Eingeladen waren die Gemeinderäte aus Todtnau, Wieden und Utzenfeld sowie Vertreter der Interessengemeinschaft „Unsere Heimat bewahren“.

Die vierstündige Veranstaltung bot Raum für Information, Diskussion und offene Fragen. Fachliche Impulse lieferten drei externe Referenten: Dr. Sebastian Wilske, Verbandsdirektor des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, Julius Schmidt vom Dialogforum Energiewende und Naturschutz (ein gemeinsames Projekt von NABU und BUND), sowie Dr. Dirk Vetter von der Firma endura kommunal, die Kommunen bei Windkraftprojekten berät.

Auf der Klausur stellte Dr. Wilske wichtige neue Informationen über den Regionalplan vor. Das ursprünglich größere Vorranggebiet auf der Lailehöhe wurde im aktuellen Entwurf der Regionalplanung verkleinert – unter anderem wegen der Nähe zu FFH- und Vogelschutzgebieten. Demnach ist aus Sicht des Regionalverbandes auf den verbleibenden Flächen weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb mit zwei bis vier Windrädern denkbar. Auch Badenova hat nach Anfrage der Verwaltungen weiterhin Interesse Windkraft auf der Lailehöhe umzusetzen. Darüber hinaus könnten die beteiligten Gemeinden durch die Vorlage zusätzlicher Gutachten beim Regionalverband beantragen, dass weitere Flächen zum Vorranggebiet werden, sofern diese mit den Schutzzielen vereinbar sind.

Aufgrund der neuen Ausgangslage wurden zunächst Abstimmungen in den Gemeinderäten angesetzt, die aber vertagt - bzw. in Utzenfeld unter Vorbehalt - getroffen wurden. Der Grund: Die Gemeinderäte wollen besser verstehen, ob und wie Badenova einen Windpark auf der verbliebenen Fläche umsetzen würde. Dafür wird am 22. Juli 2025 ein nichtöffentlicher Workshop mit Badenova und allen drei Gemeinderäten stattfinden. Ziel ist es, dass an diesem Termin die offenen Fragen der Gemeinderäte mit badenova geklärt werden und die Gemeinderäte alle relevanten Informationen haben, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können. 

Auch die Öffentlichkeit wird vor einer Entscheidungsfindung in den Gemeinderäten noch konsultiert werden. Die Ergebnisse des Workshops werden in Form eines aktuellen FAQ-Papiers zusammengefasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zudem veranstaltet am 24. Juli 2025 die Gemeinde Wieden einen Infomarkt mit Infoständen von Badenova und der Interessensgemeinsschaft Heimat bewahren. Auch in Todtnau findet ggf. noch eine weitere öffentliche Veranstaltung statt. Erst danach werden dann die zwei Gemeinderäte von Wieden und Todtnau über eine Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen entscheiden.

Allgemeinverfügung Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab 09. Juli 2025 untersagt

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen untersagt

Entnahmeverbot gilt wegen kritischer Wasserstände zunächst für einen Monat / Aktuelle Prognose zeigt deutlichen Rückgang der Pegel ab Mitte dieser Woche
 

Auf Grund der auch in den kommenden Wochen erwarteten niedrigen Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern entnommen werden. Davon ausgenommen ist der Rhein. Das Landratsamt Lörrach hat das Wasserentnahmeverbot am 8. Juli 2025 per Allgemeinverfügung erlassen. Es gilt ab 9. Juli vorläufig bis zum 7. August 2025 und kann, je nach Wetterlage, verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden.


Es ist damit verboten, Wasser aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen, um beispielsweise Gärten, Sportanlagen oder landwirtschaftliche Flächen zu bewässern oder Pools und Teiche zu füllen. Wer das Verbot missachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Auch das Tränken von Vieh sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen wird derzeit nicht eingeschränkt.


Hintergrund: Niedrige Wasserstände trotz aktueller Regenfälle 

Die Anordnung ist notwendig, da die Wasserstände in den Oberflächengewässern des Landkreises, insbesondere in kleinen Flüssen und Bächen, besorgniserregend niedrig sind. Die Regenfälle und lokalen Gewitter der vergangenen Tage sind zu gering, um die Wasserstände längerfristig zu stabilisieren. Die aktuellen Regenmengen führen nur zu einem kurzfristigen Anstieg der Pegel, die innerhalb weniger Tage wieder stark abfallen werden. Hauptursache für die langfristig niedrigen Pegel sind einerseits erneut zu wenig Niederschlag in den Wintermonaten und eine fehlende Schneeschmelze sowie die anhaltenden Trockenperioden und die hohen Temperaturen der letzten Wochen. Nach aktueller Prognose wird der Niederschlag und somit der Zufluss in die Oberflächengewässer bereits ab Mitte dieser Woche wieder deutlich zurückgehen. Schon in wenigen Tagen ist daher mit einer erneuten Verschärfung der Niedrigwasserlage zu rechnen.


Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Gewässer vor weiteren Entnahmen zu schützen, da die niedrigen Pegelstände die Ökosysteme der Gewässer bedrohen und Fischbestände und Wasserpflanzen gefährden.


Appell: Auch Grund- und Trinkwasser schonen 

Angesichts einer allgemeinen Wasserknappheit bittet das Landratsamt Lörrach alle Bürgerinnen und Bürger darum, sparsam und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. „Jede einzelne Person kann dazu beitragen, den Wasserhaushalt zu entlasten und die Grundwasserstände zu stabilisieren. Wir bitten Sie, freiwillig auf wasserintensive Tätigkeiten wie die Bewässerung von Rasenflächen und Gärten sowie das Befüllen von Pools oder Planschbecken zu verzichten. Ein bewusster und achtsamer Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser ist angesichts der aktuellen Situation wichtiger denn je“, appelliert Dr. Alice Schneider, Fachbereichsleiterin Umwelt beim Landratsamt.


Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen

Informationen zum Ausbau der Hohfelsstraße in Muggenbrunn

Baustelleninformation - Stand 08.07.2025


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Baustelleninformation - Stand 25.06.2025


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Baustelleninformation - Stand 04.06.2025


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Baustelleninformation - Stand 23.05.2025


Das Bauamt der Stadt Todtnau informiert: 

Ab Montag, den 02.06.2025 beginnen die ersten Sanierungsarbeiten der Hohfelsstraße in Muggenbrunn. Im Anschluss an die Baustelleneinrichtung und den Transport der Maschinen soll mit dem Rückbau des Asphalts im Bauabschnitt I begonnen werden. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen den Hausnummern 25 und 34. 

Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis und Geduld während der Bauarbeiten. 

Die Baufirmen und Beteiligten sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Sanierungsarbeiten. 

Lageplan Bauabschnitte Hohfelsstraße Muggenbrunn 

Lage- und Höhenplan - Nord

Lage- und Höheplan - Süd

Regelquerschnitt Fahrbahn

Informationen über Straßensperrungen Innenstadt

Von Freitag, 13.06.2025 ab 10.00 Uhr bis Montag, 16.06.2025 12.00 Uhr werden die Friedrichstraße, Meinrad-Thoma-Str. und die Feldbergstraße aus Anlass des Mittelaltermarktes für den Fahrzeugverkehr gesperrt. 
Ebenso wird es eine ähnliche Absperrung für das Städtlifest geben. Die Straßen sind von Mittwoch, 18.06.2025 ab 17.30 Uhr bis Montag, 23.06.2025, 12.00 Uhr ebenfalls gesperrt.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der beiliegenden Information.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2026

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Land Baden-Württemberg ihr individuelles Bauprojekt!

Gefördert werden innerhalb der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen zahlreiche Projekte. Mit dem Ziel, den ländlichen Raum zu stärken und weiter zu entwickeln, fördert das Land Baden-Württemberg Ihr individuelles Projekt.

Vom Ausbau einer Scheune, Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu Erweiterungen eines Betriebes ist alles möglich. Grundvoraussetzung ist, dass das Projekt sich im Ortskern oder den Siedlungsflächen der 60er oder 70er Jahre befindet. Fragen Sie hier gerne bei Unklarheiten nach.

Für private Projekte können bis zu 35%, max. 55.000€ gefördert werden, gerne beraten wir Sie persönlich individuell zu Ihrem Bauvorhaben. Im vergangenen Jahr konnten 14 Projekte im Landkreis Lörrach mit einer Gesamtförderung von ca. 2 Millionen € bewilligt werden. Nutzen auch Sie die Chance und nehmen sie Kontakt mit der Stadt Todtnau oder dem Landratsamt Lörrach auf. 

Ansprechpartner:

Landratsamt Lörrach 
Frau Wiebke Renz
Tel.: 07621 410-3012
wiebke.renz@loerrach-landkreis.de

Stadt Todtnau
Frau Sarah Maier
Tel.: 07671 996-41
sarah.maier@todtnau.de

Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 08.09.2025 bei der Stadt Todtnau vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.loerrach-landkreis.de/de/Leben-im-Landkreis/Wirtschaft/Foerderprogramme/ELR

Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

 

ELR Ausschreibung RP Freiburg, PJ 2026

ELR Ausschreibung RP Freiburg, Anlage 

ELR Ausschreibung RP Freiburg, Übersicht

 

Brücke an der L 126 über den Langenbach bei Muggenbrunn (Kreis Lörrach) wegen Schäden halbseitig gesperrt

Die Brücke an der L 126 über den Langenbach zwischen Notschrei und Muggenbrunn (Todtnau, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist seit Freitag, 04.04.2025, halbseitig gesperrt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, weist das Bauwerk Schäden auf und muss deshalb vom Verkehr entlastet werden. Der Verkehr wird in dem Bereich per Ampel geregelt.
Der Straßenbetriebsdienst des Landratsamts Lörrach hatte im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrolle Schäden an der Brückenkonstruktion festgestellt. Bei einer daraufhin veranlassten Sonderprüfung entdeckten die Ingenieure des RP Risse und aufklaffende Fugen in den Randbereichen der Gewölbebrücke aus dem Jahr 1940. Deshalb muss die Verkehrslast von den Fahrbahnrändern, insbesondere an der Oberstromseite des Bauwerks, weggenommen werden. Dazu wurde die Fahrbahn auf der Brücke um einen Fahrstreifen verringert.
Wann die Brücke instandgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen. Wie das RP mitteilt, muss dazu zunächst eine Planung erstellt werden.

Breitbandausbau Kernstadt Todtnau

Voraussichtlich ab Mittwoch, dem 26.03.2025 werden die Arbeiten zum Breitbandausbau in Todtnau- Kernstadt wieder aufgenommen.

Begonnen wird parallel an folgenden Punkten:

Fehlende Hausanschlüsse in der Fridolin Wißler Straße inklusive der endgültigen Asphaltierung aller bisher gebauten Abschnitte

Oberstraße, hier auch Mitverlegung der Gasleitung  -   Link zur PDF-Datei

Brandenbergstraße und Lindenstraße   -     Link zur PDF-Datei

Fragen zu Ihrem Anschluss beantwortet:

Zweckverband Breitbandversorgung

Wiesenweg 4
79539 Lörrach

Lageplan anzeigen 

Anfahrt/Routing 

Fahrplanauskunft 

Telefon:

+49 7621 949 39-66 

E-Mail:

info(at)breitband-lkr-loerrach.de

 

Pressemitteilung Finanzamt Lörrach zur Grundsteuer

Das Finanzamt Lörrach informiert zur Grundsteuer: Welche Möglichkeiten haben Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem Versand der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden?

Klicken Sie auf Pressemitteilung Finanzamt Lörrach.pdf

 

Sperrung Hasenhornturm

Der beliebte Hasenhorn-Aussichtsturm auf dem Todtnauer Hausberg ist für Besucher auf unbestimmte Zeit gesperrt. Ein Zugang zur Turmaussichtsplattform ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Nach nunmehr 15 Jahren befindet sich der Turm in nicht tragfähigem Zustand. Zur Wahrung Ihrer Sicherheit bitten wir um Beachtung. Das widerrechtliche Betreten ist verboten. 

Fassadenbeleuchtung Dunkle Nacht - Zum Schutz nachtaktiver Tiere

Interkommunale Planung eines Windenergieparks

Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Utzenfeld und Wieden plant die Stadt Todtnau die Errichtung eines Windenergieparks. Hierzu fand am 19.03.2024  eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Hier finden Sie

a) die Präsentation der Veranstaltung

b) das Protokoll mit den beantworteten Fragen.

Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“

Die Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, die Städte Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental, der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und die Stadt Lörrach haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Lörrach eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 05.07.2023 abgeschlossen.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 23.08.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Vereinbarung und die Genehmigung werden jetzt in den beteiligten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der letzten Bekanntmachung tritt die Vereinbarung in Kraft.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Lörrach ist ab dem

  • 01.01.2024 für die Gemeinden Kleines Wiesental, Inzlingen und Steinen
  • 01.07.2024 für die Gemeinden Maulburg, Hausen, Hasel und die Stadt Schopfheim und
  • 01.01.2025 für die Gemeinde Häg-Ehrsberg, die Städte Todtnau und Zell im Wiesental sowie den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wert-ermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07621/415-454 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@loerrach.de. Die Postadresse lautet: Stadt Lörrach, Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen, Luisenstraße 16, 79541 Lörrach.

Wolfgang Sach

Leiter der Geschäftsstelle des   
Gutachterausschusses Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen

Bodenrichtwert für die Grundsteuer B

Hier gelangen Sie auf BORIS BW zur Ermittlung ihres Bodenrichtwertes

Radonvorsorgegebiet

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Umweltministerium) hat per Allgemeinverfügung das Gemeindegebiet von Todtnau zum "Radonvorsorgegebiet" festgelegt.

  • Allgemeinverfügung des Umweltministeriums bzgl. der Festlegung des Radonvorsorgegebiets siehe hier.
  • Informationsverantschaltungen zum Thema "Schutz vor Radon" siehe hier.

Breitband Ausbau

Den aktuellen Stand zum Ausbau der Breitbandversorgung im gesamten Landkreis finden Sie hier

Ziel des Landkreises Lörrach ist es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur herzustellen und bis 2030 jedes Haus im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Ausbau läuft in allen Raumschaften des Landkreises. Zahlreiche Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

Webseite des Zweckverbands:

Karte der Ausbaugebiete mit Zeitplänen für den gesamten Landkreis:

Interne Hausverkabelung

Für die Nutzung eines Glasfaser-Hausanschlusses muss die Verkabelung im Haus kompatibel sein. Stiegeler unterstützt Sie in der Planung, für die Umsetzung ist ein Elektriker zu beauftragen.

Broschüre interne Hausverkabelung

https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Glasfaser-Broschuere_Hausverkabelung_lowRes.pdf

Geschulte Elektriker

www.stiegeler.com/hilfe-service/hausverkabelung

Netzbetreiber und Diensteanbieter:

Stiegeler:
Kundenberatung: Tel.: +49 7673 88899-24

Webseite: https://stiegeler.com/glasfaserloerrach/
E-Mail: info@stiegeler.com

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PŸUR:
Hotline: Tel.: 030 25 777 499 (Montag bis Freitag, 8 – 17 Uhr)
E-Mail: kundenservice@glasfaser-im-landkreis-loerrach.de
Webseite: www.pyur.com/loerrach