Landratsamt Lörrach: Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab dem 27. Juni 2026 untersagt


Entnahmeverbot wegen niedriger Wasserstände gilt zunächst für einen Monat 
 

Landkreis Lörrach. Aufgrund der anhaltend niedrigen Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach kein Wasser mehr zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern entnommen werden. Von dem Verbot ausgenommen ist der Rhein. Das Landratsamt Lörrach hat das Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung heute erlassen, es gilt ab dem 27. Juni 2026, vorläufig bis zum 30. Juli 2026. Das Verbot kann, je nach Wetterlage, verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. 

Es ist damit aktuell verboten, Wasser aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen, um beispielsweise Gärten, Sportanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen zu bewässern oder Pools und Teiche zu füllen. Wer das Verbot missachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt Das Tränken von Vieh sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen werden derzeit nicht eingeschränkt. 

Niedrige Wasserstände und Hitzestress belasten die Gewässerökologie
Nach den aktuellen Lageberichten des Niedrigwasser-Informationszentrums Baden-Württemberg werden in Teilen des Landes sehr niedrige bis extrem niedrige Wasserstände verzeichnet. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen sind auf ausreichende Wasserführung angewiesen. Die anhaltend niedrigen Pegelstände belasten die Gewässerökologie daher erheblich. Aufgrund der niedrigen Pegel und der Hitze sind zugleich die Wassertemperaturen in den Flüssen des Landkreises im Verlauf der vergangenen Woche weiter angestiegen und erreichen derzeit außergewöhnlich hohe Werte. Aufgrund der anhaltenden Hitze ist bis Ende Juni mit einem weiteren Temperaturanstieg in den Gewässern zu rechnen. Zusätzliche Wasserentnahmen würden daher die ohnehin angespannte Situation in den Gewässern weiter verschärfen. 

Seit Monaten regnet es zu wenig. Bisher wurde im Juni landesweit rund 48 mm Niederschlag gemessen. Dies entspricht lediglich 45 % des langjährigen Junimittels von 107 mm (Bezugszeitraum 1961–1990). Bereits der Mai war mit etwa 60 mm Niederschlag deutlich zu trocken und erreichte nur rund zwei Drittel des klimatologischen Sollwertes von 96 mm. Auch im bisherigen hydrologischen Jahr (1. November bis 31. Oktober) liegt die Niederschlagssumme deutlich unter dem langjährigen Mittel. Der geringe Niederschlag spiegelt sich inzwischen deutlich in den Abflussverhältnissen der Gewässer wider. 

Bereits im vergangenen Jahr musste aufgrund der damaligen Niedrigwassersituation ein Wasserentnahmeverbot für zahlreiche Gewässer im Landkreis ausgesprochen werden. Diese Entwicklungen sind die direkten Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels, der auch in Deutschland zunehmend zu längeren Trockenperioden, höheren Temperaturen und einer erhöhten Verdunstung führt. Zugleich treten Niederschläge unregelmäßiger auf und häufiger als Starkregenereignisse, die nur in begrenztem Maße das Grundwasser erreichen und schnell abfließen. Zusammen mit fehlendem Schneefall in den Wintermonaten und als Folge der damit fehlenden Schneeschmelze im Frühling sinken die Wasserstände vieler Flüsse, Bäche und Seen insbesondere in den Sommermonaten zunehmend auf kritische Werte. 

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen

 

Erhöhte Waldbrandgefahr: Forstbehörde ruft zur Vorsicht auf

Landkreis Lörrach. Mit der aktuellen Hitzewelle steigt auch die Waldbrandgefahr in den Wäldern im Landkreis Lörrach stark an. In den nächsten Tagen wird im gesamten Kreisgebiet die Waldbrandstufe 4 erreicht, das bedeutet hohe Waldbrandgefahr. Waldbrände entstehen in der Regel durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Die untere Forstbehörde des Landkreises Lörrach appelliert daher an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesucher, sich besonders umsichtig zu verhalten. Bereits ein heißer Katalysator eines unachtsam abgestellten Fahrzeugs oder die Hitze eines Einweggrills können ausreichen, um einen Waldbrand auszulösen.

Unter den derzeitigen Bedingungen sind abgestorbene Pflanzenteile, trockenes Streu und herumliegendes Holz sehr leicht entzündlich, ein Feuer fände reichlich Nahrung und könnte sich sehr schnell ausbreiten. Sollten Waldbesuchende Rauch oder Feuer feststellen, ist es wichtig, sofort den Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu verständigen. Eine schnelle Entdeckung und Meldung von Waldbränden hilft das Ökosystem Wald aktiv zu schützen. 

Die untere Forstbehörde des Landkreises bittet daher um die Einhaltung folgender Verhaltensregeln: 

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. 
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. 
  • Bitte Autos nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird. 
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. 
  • Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine. 

Übersicht Baustelleninformationen und Verkehrsführungen 2026

Brücke an der L 126 über den Langenbach bei Muggenbrunn (Kreis Lörrach) wegen Schäden halbseitig gesperrt

Die Brücke an der L 126 über den Langenbach zwischen Notschrei und Muggenbrunn (Todtnau, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist seit Freitag, 04.04.2025, halbseitig gesperrt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, weist das Bauwerk Schäden auf und muss deshalb vom Verkehr entlastet werden. Der Verkehr wird in dem Bereich per Ampel geregelt.
Der Straßenbetriebsdienst des Landratsamts Lörrach hatte im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrolle Schäden an der Brückenkonstruktion festgestellt. Bei einer daraufhin veranlassten Sonderprüfung entdeckten die Ingenieure des RP Risse und aufklaffende Fugen in den Randbereichen der Gewölbebrücke aus dem Jahr 1940. Deshalb muss die Verkehrslast von den Fahrbahnrändern, insbesondere an der Oberstromseite des Bauwerks, weggenommen werden. Dazu wurde die Fahrbahn auf der Brücke um einen Fahrstreifen verringert.
Wann die Brücke instandgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen. Wie das RP mitteilt, muss dazu zunächst eine Planung erstellt werden.

Pressemitteilung Finanzamt Lörrach zur Grundsteuer

Das Finanzamt Lörrach informiert zur Grundsteuer: Welche Möglichkeiten haben Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem Versand der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden?

Klicken Sie auf Pressemitteilung Finanzamt Lörrach.pdf

 

Sperrung Hasenhornturm

Der beliebte Hasenhorn-Aussichtsturm auf dem Todtnauer Hausberg ist für Besucher auf unbestimmte Zeit gesperrt. Ein Zugang zur Turmaussichtsplattform ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Nach nunmehr 15 Jahren befindet sich der Turm in nicht tragfähigem Zustand. Zur Wahrung Ihrer Sicherheit bitten wir um Beachtung. Das widerrechtliche Betreten ist verboten. 

Fassadenbeleuchtung Dunkle Nacht - Zum Schutz nachtaktiver Tiere

Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“

Die Gemeinden Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kleines Wiesental, Maulburg, Steinen, die Städte Schopfheim, Todtnau und Zell im Wiesental, der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und die Stadt Lörrach haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Lörrach eingerichtet.

Für den Zusammenschluss haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung am 05.07.2023 abgeschlossen.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 23.08.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Vereinbarung und die Genehmigung werden jetzt in den beteiligten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der letzten Bekanntmachung tritt die Vereinbarung in Kraft.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Lörrach ist ab dem

  • 01.01.2024 für die Gemeinden Kleines Wiesental, Inzlingen und Steinen
  • 01.07.2024 für die Gemeinden Maulburg, Hausen, Hasel und die Stadt Schopfheim und
  • 01.01.2025 für die Gemeinde Häg-Ehrsberg, die Städte Todtnau und Zell im Wiesental sowie den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wert-ermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Lörrach-Wiesental“ hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07621/415-454 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss@loerrach.de. Die Postadresse lautet: Stadt Lörrach, Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen, Luisenstraße 16, 79541 Lörrach.

Wolfgang Sach

Leiter der Geschäftsstelle des   
Gutachterausschusses Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen

Bodenrichtwert für die Grundsteuer B

Hier gelangen Sie auf BORIS BW zur Ermittlung ihres Bodenrichtwertes

Breitband Ausbau

Den aktuellen Stand zum Ausbau der Breitbandversorgung im gesamten Landkreis finden Sie hier

Ziel des Landkreises Lörrach ist es gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur herzustellen und bis 2030 jedes Haus im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Ausbau läuft in allen Raumschaften des Landkreises. Zahlreiche Projekte konnten bereits abgeschlossen werden.

Webseite des Zweckverbands:

Karte der Ausbaugebiete mit Zeitplänen für den gesamten Landkreis:

Interne Hausverkabelung

Für die Nutzung eines Glasfaser-Hausanschlusses muss die Verkabelung im Haus kompatibel sein. Stiegeler unterstützt Sie in der Planung, für die Umsetzung ist ein Elektriker zu beauftragen.

Broschüre interne Hausverkabelung

https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Glasfaser-Broschuere_Hausverkabelung_lowRes.pdf

Geschulte Elektriker

www.stiegeler.com/hilfe-service/hausverkabelung

Netzbetreiber und Diensteanbieter:

Stiegeler:
Kundenberatung: Tel.: +49 7673 88899-24

Webseite: https://stiegeler.com/glasfaserloerrach/
E-Mail: info@stiegeler.com

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PŸUR:
Hotline: Tel.: 030 25 777 499 (Montag bis Freitag, 8 – 17 Uhr)
E-Mail: kundenservice@glasfaser-im-landkreis-loerrach.de
Webseite: www.pyur.com/loerrach